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Wichtige Informationen zu Pass-, Visa und Konsularangelegenheiten
Die deutsche Botschaft in Port-au-Prince verfügt über keine Rechts- und Konsularabteilung. Die grundsätzliche Zuständigkeit für die Bearbeitung konsularischer Aufgaben und die Visaerteilung liegt bei der deutschen Botschaft in Santo Domingo, Dominkanische Republik.

Die deutsche Botschaft in Port-au-Prince verfügt über keine Rechts- und Konsularabteilung. Die grundsätzliche Zuständigkeit für die Bearbeitung konsularischer Aufgaben und die Visaerteilung liegt bei der deutschen Botschaft in Santo Domingo, Dominkanische Republik.
Die Botschaft Port au Prince ist ausschließlich für die folgenden begrenzten konsularischen Aufgaben zuständig:
Nothilfe für deutsche Staatsangehörige in Haiti
- Entgegennahme von Passanträgen
- Lebensbescheinigungen in Rentenangelegenheiten in Haiti lebender deutscher Rentner
- Unterschriftsbeglaubigungen und
- Fertigung beglaubigter Kopien.
Zur Bearbeitung der oben genannten konsularischen Angelegenheiten sollte ein Termin mit der Botschaft vereinbart werden.
Weitere Informationen zu aktuellen Bestimmungen wie Reisepässen, Visa und Zollvorschriften, familienrechtlichen Fragen und Wahlrecht finden Sie auf den Seiten