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Einreise nach Deutschland und Quarantänebestimmungen

Einreise nach Deutschland

Einreise nach Deutschland, © Colourbox.de

20.07.2020 - Artikel

Hier finden Sie Informationen zu Einreisen nach Deutschland und Quarantänebestimmungen.

Einreisebeschränkungen für Deutschland


Eine Einreise aus Haïti ist im Regelfall möglich, wenn die üblichen Voraussetzung, wie z.B. je nach Staatsangehörigkeit ein gültiges Visum, vorliegen.


Für Deutschland gelten Reisebeschränkungen bei der Einreise aus vielen Staaten. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise auch beim BMI, welche Regelungen in Bezug auf das Land, aus dem Sie nach Deutschland einreisen, im Einzelnen gelten.

Grundsätzlich ist eine Einreise möglich aus:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • Schengen-assoziierten Staaten: Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein
  • Großbritannien
  • Weiteren Staaten, aus denen aufgrund der epidemiologischen Lagebewertung durch die EU Einreise ermöglicht wird

Eine Einreise aus anderen Staaten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist, dass eine zwingende Notwendigkeit gegeben ist.

Quarantäneregelung bei Einreise nach Deutschland


Für Einreisen aus Haïti gilt grundsätzlich, dass sie sich unmittelbar nach Einreise 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen.


Bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Risikogebiet innerhalb der letzten 14 Tage

  • müssen Sie sich demnach nach der Einreise in Deutschland unmittelbar an ihren Zielort begeben,
  • sich dort häuslich absondern und
  • sich per E-Mail oder Telefon bei der für Sie zuständigen Behörde, i.d.R. Gesundheitsamt am Wohnort/Unterkunft melden.

Ausnahme: Durchreise (Transit)

Die Pflicht zur häuslichen Absonderung besteht nicht bei Transitaufenthalten. Sie sind in diesem Falle allerdings verpflichtet, Deutschland unmittelbar zu verlassen.

Ausnahme: negatives Testergebnis nachweisbar

Wenn Sie nachweisen können, sich nicht mit dem Virus SARS CoV-2 infiziert zu haben, gelten diese Qurantäneregelungen nicht.

Der Nachweis muss durch ein ärztliches Zeugnis erbracht werden. Der molekularbiologische Test auf Vorliegen einer Infektion darf höchstens 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein (d.h. der Abstrich darf maximal 48 Stunden vor Einreise genommen worden sein). Der Test muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat mit vergleichbarem Qualitätsstandard vorgenommen worden sein.

Alternativ kann der Test nach Einreise

  • am Ort des Grenzübertritts oder
  • am Ort der Unterbringung erfolgen.

Das Testergebnis muss - unabhängig davon, ob die Testung vor oder nach Einreise erfolgte - für mindestens 14 Tage nach Einreise aufbewahrt werde. Es muss dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorgelegt werden.

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